TRANSLETTER

Für eine optimale Kommunikation:

§ Dipl.-Übersetzerin (BDÜ)
Kerstin Beier
Kraichgaustr. 2/5
D - 75228 Ispringen

Tel.: +49 7231 60430-19
E-Mail: Kerstin.Beier@transletter.de

Folgen Sie mir auf Twitter: @KerstinBeier

Steuernummer: 41014/46835


AGB

Auftrag: Eine eindeutige, alle Aspekte des Projektes umfassende schriftliche Auftragsvergabe ist Voraussetzung für das Zustandekommen einer Gschäftsverbindung.

Angebotserstellung und Bestellung/Anfrage: Zum Zwecke der Angebotserstellung/bei einer Anfrage muss der Auftragsgeber möglichst den kompletten Quelltext zur Verfügung stellen.

Jeder Beauftragung muss prinzipiell immer eine Anfrage vorausgehen.

Unbezahlte Probeübersetzungen werden nicht durchgeführt.

Bei einer Anfrage/Bestellung der Übersetzung muss Folgendes vereinbart werden:

  • Angaben zum Auftragsgeber (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.)
  • Fachgebiet des Textes
  • Umfang des Textes
  • Quell- und Zielsprache
  • etwaige Zusatzleistungen: Korrekturlesen durch Dritte, Beglaubigung, Layout, Nachträge, Terminologiearbeit usw. Zusatzleistungen, die bei der Bestellung nicht vereinbart werden und über das übliche Maß hinausgehen, beispielsweise redaktionelle Änderungen oder größere Layout-Arbeiten, werden separat vergütet. Diese Vergütung wird explizit abgesprochen.
  • etwaige zu beachtende Referenzen: Translation Memory, Glossar, (lokalisierte) Software-Optionen, Grafiken, Screenshots, Vorübersetzungen, Stilrichtlinien usw. Wenn in der Bestellung keine zu beachtenden Referenzen vereinbart werden, gelten die branchenüblichen Konventionen. Mehraufwand durch nachträgliche Einarbeitung von Referenzen muss der Auftragsgeber separat vergüten. Bei Fehlen von Referenzen gelten die Standardreferenzen als festgelegt (Wörterbücher, Duden usw.)
  • Verwendungszweck (dient die Übersetzung dem Besteller nur zum Verständnis, etwa bei Ausschreibungsunterlagen, oder soll die Übersetzung veröffentlicht werden?)
  • Preis (Ausgangs-/Zieltext) pro Wort, Zeile, Stunde, Fuzzy Match und Full Match, Mindestauftragswert, Express-/Wochenendzuschlag. Im Preis sind etwaige Zusatzleistungen zu berücksichtigen. Die Teilnahme an Internet-Auktionen ist ausgeschlossen.
  • Lieferform: Fax, E-Mail, Post, Diskette, CD
  • Projektbeginn
  • Wunschtermin/Liefertermin. Der Liefertermin ist realistisch unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads des Quelltexts und etwaiger Zusatzleistungen zu vereinbaren.
  • Zahlungsbedingungen
  • ggf. Kundenschutz und Vertraulichkeit. Kundenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen haben den marktüblichen Bedingungen zu entsprechen.
  • Bei Änderungen oder Korrekturen am Quelltext sind Liefertermin und Preis neu zu vereinbaren.
  • Ggf. sollte der Auftragsgeber Schulungen und Workshops anbieten und kostengünstig spezielle Software bereitstellen.
  • Der Auftragsgeber muss vor Erteilung einer Bestellung den Quelltext auf etwaige Schwierigkeiten (Datei-/DTP-Format, Stil, Layout, Terminologie) prüfen und vor Bestellung auf diese hinweisen. Übersetzungen von so genannten Brückensprachen/Pivot-Sprachen (Übersetzungen von Übersetzungen) werden nicht durchgeführt.
Auftragsbestätigung:  Die Übersetzerin bestätigt jeden Auftrag, wenn sie diesen annehmen kann und will.

So lange keine Bestätigung erfolgt, ist auch kein Vertrag zustande gekommen.


Projektstart: Zum Projektstart stellt der Auftragsgeber den Quelltext sowie ggf. verfügbare bzw. zu bachtende Referenzen und Anweisungen bereit.

Technische Schwierigkeiten (z.B. Datei nicht lesbar) oder andere Unklarkeiten (z.B. in den Anweisungen) werden dem Auftragsgeber umgehend signalisiert.


Projektabwicklung: Es wird vorausgesetzt, dass beide Partner die allgemein anerkannten Regeln der professionellen Abwicklung (siehe Norm DIN EN 15038) beherrschen und sich danach richten.

Das Projektmanagement beim Auftragsgeber umfasst folgende Aspekte:

  • professionelle Koordinierung
  • effiziente Unterstützung bei Terminologie- und Verständnisfragen sowie technischen Problemen
  • geeignete Qualitätsprüfung und qualifiziertes Feedback
  • Überwachung und Betreuung des Prozesszeitplans
Während der Abwicklung des Projekts muss der Auftragsgeber Folgendes gewährleisten:
  • Es muss ein Projektmanager zur Verfügung stehen.
  • Unterstützung bei Terminologiefragen
  • technische und personelle Ressourcen zur Abwicklung des Projekts (CAT-System, DTP, Fachkräfte usw.)
  • ggf. Unterstützung bei technischen Problemen bzw. Problemen mit Dateien
  • Überwachung und Betreuung des Prozesszeitplans
Nach Abgabe der Übersetzung:
Nach der Abgabe der Übersetzung muss der Auftragsgeber Folgendes gewährleisten:
  • sach- und fachgerechte Prüfung der Übersetzung durch qualifizierte Prüfer gemäß allgemeiner und spezieller Richtlinien und entsprechend der Vereinbarung
  • unverzügliches Melden von Fehlern in der Übersetzung und Begründung der Reklamation
  • Die Übersetzerin hat grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung von begründeten Fehlern in der Übersetzung, sofern die Terminsituation dies erlaubt.
  • Für Änderungen an der Übersetzung nach Abgabe durch die Übersetzerin haftet der Auftragsgeber.
  • fristgerechte Zahlung gemäß den bei Bestellung vereinbarten Zahlungsbedingungen

Die Übersetzerin beachtet folgende Aspekte:

  • Jeder Auftragsgeber hat die gleichen Rechte.
  • Die Auftragsmerkmale werden strikt beachtet. Es kann jedoch im Einzelfall eine gewisse Flexibilität erwartet werden.
  • Die Übersetzerin muss den Auftragsgeber auf unklare Stellen im Text aufmerksam machen und Fragen hierzu stellen, nachdem sie eine Recherche in ausreichendem Umfang durchgeführt hat.

Im Detail:

  • sach- und fachgerechtes Übersetzen (Rechtschreibprüfung, Formatprüfung usw.)
  • Informieren des Auftragsgebers, falls das Projekt ganz oder teilweise an Dritte weitervermittelt wird; explizites Einverständnis ist erforderlich.
  • Prüfen von Teilliferungen und Gewährleisten der Konsistenz innerhalb des Gesamtauftrags
  • Gewährleisten den Konsistenz innerhalb der beauftragten eigenen Übersetzung
  • sach- und fachgerechtes Formatieren gemäß Vereinbarung
  • Bearbeitung von Dateien im vereinbarten Editor/Tool
  • Beachten von zur Verfügung gestellten Referenzen
  • Einarbeiten von berechtigten und fristgerecht erfolgten Reklamationen
  • Einarbeiten von Antworten auf Fragen bei rechtzeitiger Beantwortung vor Liefertermin
  • Melden von Unklarheiten an den Auftragsgeber
  • pünktliche Lieferung in der vereinbarten Form (gecleante und/oder ungecleante Datei)
  • rechtzeitige Bekanntgabe von drohenden Lieferverzögerungen
  • Einhalten von etwaigen Kundenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • nach Möglichkeit Rechnungsstellung innerhalb eines Jahres
  • ordnungsgemäße Versteuerung der Honorare
  • Die im Rahmen von gemeinsamen Übersetzungsprojekten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Translation Memories dürfen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur von den beiden Partnern genutzt werden.
Der Auftragsgeber stellt das Feedback seiner Revisionsarbeit zur Verfügung.

Ziel ist hierbei eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität.

Sachlich und rechtlich begründete Reklamationen werden im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der einschlägigen Vorschriften des BGB behandelt.

Im Rahmen einer gut eingespielten Zusammenarbeit kann es auch Kulanzregelungen geben.


Haftung: Die Übersetzerin haftet dem Auftragsgeber gegenüber für die von ihr selbst erbrachte eigene Dienstleistung.

Zahlung: Die Vertragserfüllung auf beiden Seiten beinhaltet eine Erbringung der Leistung seitens der Übersetzerin und eine Bezahlung als Gegenleistung seitens des Auftragsgebers.

Leistung und Gegenleistung haben vertragsgemäß, d.h. termingemäß, zu erfolgen. Eine verspätete Bezahlung ist nicht statthaft.


Urheberrecht:  Die Übersetzerin kann nach geltendem Urheberrecht keine Urheberschaft am Endprodukt Übersetzung beanspruchen.

Dieser Punkt kann generell in einer Rahmenvereinbarung oder im jeweiligen Auftrag festgelegt werden.


Vertraulichkeit: Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung ist es problematisch, Inhalte eines Projektes unbeteiligten Dritten bekannt zu geben.

Wenn hierdurch ein Schaden entsteht, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Eine generell in einer Rahmenvereinbarung oder einzeln im jeweiligen Auftrag getroffene Vertraulichkeitsvereinbarung kann getroffen werden.


Kundenschutz: Die bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen bieten eine ausreichende Grundlage.

Es können weitere Spielregeln aufgestellt werden, indem eine Kundenschutzklausel für die Zusammenarbeit vereinbart wird.

Unbefristeter Kundenschutz und unangemessene Bedingungen haben keinen rechtlichen Bestand und sind somit unwirksam.


Gerichtsstand: Jede Auseinandersetzung ist zunächst sachlich und gütlich zu regeln.

Da die Übersetzerin als Einzelperson auftritt, ist der zuständige Gerichtsstand der ihres Wohnortes.

Davon abweichende Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers sind unwirksam.


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